LG Heidelberg, vom 28.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 240/14
Wirksamkeit von Beschlüssen einer SchutzgemeinschaftRechtstellung des Geschäftsführers der SchutzgemeinschaftWirksamkeit des Verzichts auf eine Sonderprüfung nach § 142 AktG
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.04.2019 - Aktenzeichen 15 U 138/16
DRsp Nr. 2020/15074
Wirksamkeit von Beschlüssen einer SchutzgemeinschaftRechtstellung des Geschäftsführers der SchutzgemeinschaftWirksamkeit des Verzichts auf eine Sonderprüfung nach § 142AktG
1. Eine Verletzung von Informationspflichten in der Versammlung der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Schutzgemeinschaft führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit dort gefasster Beschlüse, sofern keine schwerwiegenden Verfahrensmängel vorliegen. Waren die wesentlichen Gegenstände der Beschlussfassung rechtzeitig im Vorfeld mitgeteilt und die Beschlussgegenstände der Hauptversammlung bekannt, führt trotz der faktischen Vorverlagerung des Abstimmungsverhaltens in der Aktiengesellschaft in die Schutzgemeinschaftssitzung ein Nichterfüllen berechtigter Informationsbegehren eines Mitglieds der Schutzgemeinschaft nicht zur Nichtigkeit dort gefasster Beschlüsse.
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