OLG Brandenburg - Urteil vom 24.04.2024
11 U 11/24
Normen:
BGB § 199;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 21.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 121/23

Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung; Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2024 - Aktenzeichen 11 U 11/24

DRsp Nr. 2024/7390

Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung; Verjährung von Ansprüchen auf Rückerstattung

Die Frage einer materiell wirksamen Prämienerhöhung des privaten Krankenversicherers unterliegt grundsätzlich der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung. Die Klage auf Rückzahlung der Erhöhungsbeiträge aufgrund einer behaupteten materiellen Unwirksamkeit der Prämienanpassung hat zur Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer Kenntnis von einer Prämienerhöhung erlangt und diese für materiell unberechtigt hält. Das Interesse des Versicherungsnehmers an einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Überprüfung der Berechnung der Prämienerhöhungen ist in diesem Zusammenhang mit einem schutzwürdigen Interesse des Krankenversicherers an der Geheimhaltung der Berechnungsgrundlagen zum Ausgleich zu bringen. Eine sachliche Überprüfung der Berechnung der Prämienerhöhungen darf nicht allein unter Berücksichtigung der Geheimhaltungsinteressen der Versicherung vollumfänglich versagt werden. Die Zivilgerichte haben demnach die Pflicht, zu prüfen, inwieweit einem Interesse des Krankenvesicherers an der Geheimhaltung durch die Anwendung der §§ 172 Abs. 2, 174 Abs. 3 S. 1 GVG Rechnung zu tragen ist.

Tenor