I. Die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Kläger) wurden für die Streitjahre 1998 bis 2002 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Seit 1993 führen sie gemeinsam ein Restaurant und eine Frühstückspension mit fünf Zimmern, die im Jahr 2002 in ein Hotel mit 19 Zimmern umgebaut wurde. Das Gewerbe war von der Klägerin angemeldet worden, der Kläger vermietete das von ihm im Jahr 1998 erworbene Betriebsgrundstück an die Klägerin und war als Angestellter im Unternehmen tätig.
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