Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der seit 1952 im Vereinsregister eingetragene Verein wendet sich mit seiner am 20.04.2015 bei dem Registergericht eingegangenen Beschwerde vom selben Tag (Bl. H 286 f der Registerakte) gegen den Beschluss des Registergerichts vom 13.03.2015, der dem die Anmeldung vom 19.09.2014 übersendenden und um deren Vollzug bittendenden Notar A am 23.03.2015 zugestellt worden ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|