I.
Im Streit ist, ob die Bekanntgabe eines Bescheides über die Feststellung des Gewinns einer zweiköpfigen Arztpraxis für das Streitjahr (2002) an nur einen Feststellungsbeteiligten "mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten" auch gegenüber dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) als dem anderen Beteiligten wirksam war und ob ihm wegen Unkenntnis der Bekanntgabe gegebenenfalls Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist im Hinblick auf die versäumte Einspruchsfrist.
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