Auf die Beschwerde der Beteiligten zu zu 9) und 10) vom 09.02.2018 wird der am 07.02.2018 erlassene Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Bonn vom 06.02.2018, Du-972-23, aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Antrag der Beteiligten zu 9) und 10) vom 10.11.2017 auf Eintragung einer Grundschuld nebst Rangänderung aufgrund der notariellen Urkunde des Notars Dr. C in C2 vom 19.09.2017 - UR.Nr. 1743/17 - unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
I.
Im Grundbuch des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes war zunächst die am 08.12.2013 verstorbene Helga Heß (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|