FG Berlin - Urteil vom 07.11.2005
8 K 8528/02
Normen:
EStG § 10d ; KStG § 8 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 610
EFG 2006, 764

Wirtschaftliche Identität einer Körperschaft

FG Berlin, Urteil vom 07.11.2005 - Aktenzeichen 8 K 8528/02

DRsp Nr. 2006/11552

Wirtschaftliche Identität einer Körperschaft

Unter Zuführungen neuen Betriebsvermögens im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG ist nur die Zuführung neuen Aktivvermögens zu verstehen. Veränderungen des bisherigen Betriebsvermögens sind dann unschädlich, wenn sie auf internen Umschichtungen beruhen, ohne dass neues Kapital zugeführt worden ist.

Normenkette:

EStG § 10d ; KStG § 8 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerin gemäß § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG - im Jahr 2000 ihre wirtschaftliche Identität verloren hat und demzufolge die bis dahin erlittenen Verluste vom Verlustabzug ausgeschlossen sind. Umstritten ist insoweit, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde.