Die Beteiligten streiten darum, ob den Klägern die Eigenheimzulage nach dem EigZulG zusteht.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten. Sie errichteten auf dem Grundstück "...", das sich im Eigentum der Eltern des Klägers befindet, an dem bereits bestehenden Zweifamilienhaus einen Anbau, wobei sie alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen trugen.
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