FG Düsseldorf - Urteil vom 03.09.2019
6 K 3315/17 K,G
Normen:
AO § 14; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 2;
Fundstellen:
BB 2020, 2458
DStRE 2020, 282

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als eine selbständige nachhaltige Tätigkeit zum Erzielen von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen; Befreiung einer Körperschaft von der Körperschaftsteuer

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2019 - Aktenzeichen 6 K 3315/17 K,G

DRsp Nr. 2019/17567

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als eine selbständige nachhaltige Tätigkeit zum Erzielen von Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen; Befreiung einer Körperschaft von der Körperschaftsteuer

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 5.12.2017 wird der Beklagte verpflichtet, die gegenüber der Beigeladenen erlassenen Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbetragsbescheide für 2012 und 2013 dahingehend zu ändern, dass der Geschäftsbetrieb X als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt wird.

Die Revision wird zugelassen.

Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Rechtsstreites.

Normenkette:

AO § 14; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte aufgrund einer Konkurrentenklage verpflichtet ist, den von der Beigeladenen betriebenen Geschäftsbetrieb X nicht mehr als steuerbefreiten Zweckbetrieb im Sinne des § 65 Abgabenordnung (AO) zu behandeln, sondern den Gewinn aus dem Geschäftsbetrieb X bei der Körperschaftsteuerfestsetzung und der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für 2012 und 2013 zu berücksichtigen.

Die Klägerin ist ein Dienstleistungsunternehmen und betreibt den Geschäftsbetrieb X.

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