Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin, die in den Streitjahren 2001 bis 2003 die Voraussetzungen des § 67 AO erfüllte, betrieb ein Krankenhaus. Sie ist als amtlich anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer befreit. Darüber hinaus unterhielt die Klägerin einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zimmervermietung; Telefonanlage für Patienten, Chefarztabgabe für Privatambulanzen), der der Körperschaftsteuer unterliegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|