FG Saarland - Urteil vom 17.03.2004
1 K 212/02
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 1093 ; EigZulG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1029

Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück; Abfindungszahlung zur Ablösung eines Wohnrechts; Eigenheimzulage; Eigenheimzulage ab 2001

FG Saarland, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen 1 K 212/02

DRsp Nr. 2004/7683

Wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück; Abfindungszahlung zur Ablösung eines Wohnrechts; Eigenheimzulage; Eigenheimzulage ab 2001

1. Wirtschaftliches Eigentum an Baulichkeiten auf fremdem Grund und Boden ist regelmäßig dadurch gekennzeichnet, dass den wirtschaftlichen Eigentümer die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die jeweilige Baulichkeit trifft. Der Inhaber eines Wohnungsrechts an bestimmten Räumlichkeiten ist daher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der von ihm in Ausübung seines Rechts bewohnten Wohnräume, wenn er nach den Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Einräumung des Rechts eben diese Verantwortung erkennbar nicht übernehmen wollte. 2. Die Ablösung eines dinglichen Wohnrechts stellt keine nach dem EigZulG begünstigte Anschaffung einer Wohnung dar, wenn der bürgerlich-rechtliche Grundstückseigentümer bereits vor Zahlung des Ablösebetrages auch wirtschaftlicher Eigentümer der wohnrechtsbelasteten Räumlichkeiten gewesen ist.

Normenkette:

AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; BGB § 1093 ; EigZulG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand: