FG Schleswig-Holstein vom 06.01.2004
3 V 147/03
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 80

Wirtschaftliches Eigentum an einem Kommanditanteil

FG Schleswig-Holstein, vom 06.01.2004 - Aktenzeichen 3 V 147/03

DRsp Nr. 2005/5131

Wirtschaftliches Eigentum an einem Kommanditanteil

Eine sog. "Scheidungsklausel" - wonach die Ehefrauen ihren Kommanditanteil im Fall einer rechtskräftigen Scheidung auf ihre Ehemänner übertragen müssen - allein reicht nicht aus, um wirtschaftliches Eigentum der Ehemänner an dem Kommanditanteil zu begründen.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;

Für die Praxis:

Die tatsächliche Herrschaft eines Ehemannes über den Kommanditanteil seiner Ehefrau nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist zu bejahen, wenn

- der Ehemann die Schenkung des Kommanditanteils jederzeit frei widerrufen kann (BFH v. 16.5.1989, BStBl II 1989, 877),

- er jederzeit in der Lage ist, seine Ehefrau als Kommanditistin zum Buchwert hinauszukündigen (BFH v. 21.11.1989, BFH/NV 1991, 223)