FG Hamburg - Urteil vom 27.05.2009
2 K 93/08
Normen:
AO § 39;
Fundstellen:
DStRE 2010, 687

Wirtschaftliches Eigentum bei einem Leasingvertrag: Voraussetzungen für wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers bei einem Finanzierungsleasing.

FG Hamburg, Urteil vom 27.05.2009 - Aktenzeichen 2 K 93/08

DRsp Nr. 2010/1169

Wirtschaftliches Eigentum bei einem Leasingvertrag: Voraussetzungen für wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers bei einem Finanzierungsleasing.

1. Spezialleasing setzt voraus, dass der Leasing-Gegenstand in einem solchen Maße auf die speziellen Anforderungen und Verhältnisse des Leasing-Nehmers zugeschnitten ist, dass eine wirtschaftlich sinnvolle anderweitige Nutzung oder Verwertung nicht möglich erscheint. Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob ein Fall des Spezialleasings gegeben ist, ist der Leasinggegenstand Schiff. Weder eine besondere Ausstattung des Schiffs, noch spezielles Personal oder eine einzigartige Vertriebsstruktur für die Vermarktung der Reisen können ein Spezialleasing begründen.