BFH - Urteil vom 22.07.2008
IX R 61/05
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 2004
GmbHR 2008, 1229
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 21.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 1336/00

Wirtschaftliches Eigentum bei einer Unterbeteiligung

BFH, Urteil vom 22.07.2008 - Aktenzeichen IX R 61/05

DRsp Nr. 2008/18851

Wirtschaftliches Eigentum bei einer Unterbeteiligung

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute im Streitjahr 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Am 15. Juli 1994 schlossen die Klägerin und die B-KG einen notariellen Treuhandvertrag. Nach dessen Präambel und § 1 sollte die B-KG als Treuhänderin alle erhältlichen Geschäftsanteile, höchstens aber 99,5 v.H., an der --seit Januar 1993 in das Handelsregister eingetragenen-- I-GmbH erwerben (soweit sie es noch nicht getan habe) und die Hälfte dieser Geschäftsanteile für die Klägerin als Treugeberin halten. Die B-KG verpflichtete sich in dem Treuhandvertrag dazu, sämtliche Gesellschafterrechte der für die Klägerin gehaltenen Gesellschaftsanteile nur nach deren Weisungen und Anordnungen auszuüben. Alle Einnahmen aus diesen Anteilen, insbesondere Ausschüttungen und Kapitalrückzahlungen, standen nach der Vereinbarung der Klägerin zu. Sie konnte das Treuhandverhältnis jederzeit kündigen. Im Fall der Kündigung war die B-KG verpflichtet, die betreffenden Geschäftsanteile auf die Klägerin oder einen von ihr benannten Dritten zu übertragen.