Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das beklagte Finanzamt (FA) den Klägern (Kl.) zu Recht die Steuervergünstigungen gemäß § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht gewährt hat. Nach Ansicht des FA sind die Kl. nicht wirtschaftliche Eigentümer des von ihnen auf dem dem Vater des Klägers (Kl.) gehörenden Grund und Boden errichteten Einfamilienhauses.
Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die verheirateten Kl. werden zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt. Sie erzielen beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Klägerin (Klin.) außerdem aus Vermietung und Verpachtung (VuV). Zum Haushalt der Kl. gehört eine im Jahre 1996 geborene Tochter.
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