FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.03.2000
V 416/99
Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 10e Abs. 6 ; EStG § 34f Abs. 3 ;

Wirtschaftliches Eigentum bei Vereinbarung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2000 - Aktenzeichen V 416/99

DRsp Nr. 2001/7279

Wirtschaftliches Eigentum bei Vereinbarung

Der Annahme wirtschaftlichen Eigentums für ein auf dem Grundstück des Vaters errichtete Einfamilienhaus steht eine fehlende Vereinbarung über die Veräußerbarkeit und Vererblichkeit des auf 20 Jahre beschränkten Nutzungsrechts nicht entgegen.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 10e Abs. 1 ; EStG § 10e Abs. 6 ; EStG § 34f Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das beklagte Finanzamt (FA) den Klägern (Kl.) zu Recht die Steuervergünstigungen gemäß § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht gewährt hat. Nach Ansicht des FA sind die Kl. nicht wirtschaftliche Eigentümer des von ihnen auf dem dem Vater des Klägers (Kl.) gehörenden Grund und Boden errichteten Einfamilienhauses.

Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die verheirateten Kl. werden zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt. Sie erzielen beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Klägerin (Klin.) außerdem aus Vermietung und Verpachtung (VuV). Zum Haushalt der Kl. gehört eine im Jahre 1996 geborene Tochter.