FG Sachsen - Urteil vom 11.10.2007
2 K 748/07
Normen:
InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 2; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG 1997 § 7i; InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 2; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; EStG 1997 § 7i;
Fundstellen:
EFG 2009, 1669

Wirtschaftliches Eigentum und Investitionszulagenberechtigung bei Erwerb eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes; Kumulierungsverbot bei Investitionszulage und anderen Steuervergünstigungen

FG Sachsen, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 2 K 748/07

DRsp Nr. 2009/20698

Wirtschaftliches Eigentum und Investitionszulagenberechtigung bei Erwerb eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes; Kumulierungsverbot bei Investitionszulage und anderen Steuervergünstigungen

1. Der Erwerber eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes wird wirtschaftlicher Eigentümer, wenn der Kaufvertrag das Datum der Beurkundung als Besitzübergang bestimmt und eine Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragen wird. Davon erfasst sind auch einzelne Eigentumswohnungen, die der Veräußerer bereits vor Veräußerung des Gesamtobjekts an Dritte veräußert hatte, die jedoch von der zugunsten des Erwerbers des Gesamtobjekts eingetragenen Auflassungsvormerkung erfasst sind. 2. Die Investitionszulagenberechtigung des Bauträgers für vor dem 20.12.1999 begonnene Sanierungsarbeiten an einem Gebäude ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil die Erwerber einzelner Eigentumswohnungen Sonderabschreibungen nach § 7i EStG in Anspruch genommen haben.

1. Der Bescheid vom 24. Januar 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. März 2003 wird aufgehoben.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.