I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GbR, deren Gesellschafter in den Streitjahren 1991 bis 1998 die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A und B und der Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Rechtsbeistand H (nur bis Ende 1997) waren. Ihr Zweck war, die bis dahin allein von A ausgeübte Treuhandtätigkeit im Bereich geschlossener Immobilienfonds (Kommanditgesellschaften) im Innenverhältnis gemeinsam durchzuführen. Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf die Konzeptions- und Investitionsphase (kurz: Anfangsphase) der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft. Diese Phase endete mit der Fondsschließung, frühestens mit dem Erwerb bzw. der Herstellung des Vermietungsobjekts. Daran schloss sich die sog. Bewirtschaftungsphase an, in der A allein tätig sein sollte.
Die während der Anfangsphase von der GbR ausgeführten Treuhandtätigkeiten umfassten:
- Begutachtung/Einschätzung der Ertragsfähigkeiten der von der künftigen Fondsgesellschaft für einen möglichen Erwerb in Betracht gezogenen Immobilien,
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