FG Niedersachsen - Urteil vom 27.05.2004
11 K 842/99
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 13a ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1681

Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Angehörige; Land- und Forstwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag zwischen nahen Angehörigen

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 11 K 842/99

DRsp Nr. 2004/12550

Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Angehörige; Land- und Forstwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag zwischen nahen Angehörigen

1. Zu den Voraussetzungen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages. 2. Überlässt der Landwirt seinem Sohn zwar das alleinige Nutzungsrecht am gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und die alleinige Entscheidungsbefugnis für alle zur Führung des Betriebs erforderlichen Maßnahmen bis zum Eintritt des Erbfalls, wird der Sohn aber weder Eigentümer des lebenden und toten Inventars noch erlangt er auf andere Weise, z.B. durch "eiserne Verpachtung" des Inventars, das volle Verfügungsrecht über das lebende und tote Inventar, liegt kein Wirtschaftsüberlassungsvertrag vor. 3. Zu den Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.