Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Angehörige; Land- und Forstwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag zwischen nahen Angehörigen
FG Niedersachsen, Urteil vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 11 K 842/99
DRsp Nr. 2004/12550
Wirtschaftsüberlassungsvertrag; Angehörige; Land- und Forstwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag zwischen nahen Angehörigen
1. Zu den Voraussetzungen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrages.2. Überlässt der Landwirt seinem Sohn zwar das alleinige Nutzungsrecht am gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und die alleinige Entscheidungsbefugnis für alle zur Führung des Betriebs erforderlichen Maßnahmen bis zum Eintritt des Erbfalls, wird der Sohn aber weder Eigentümer des lebenden und toten Inventars noch erlangt er auf andere Weise, z.B. durch "eiserne Verpachtung" des Inventars, das volle Verfügungsrecht über das lebende und tote Inventar, liegt kein Wirtschaftsüberlassungsvertrag vor.3. Zu den Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen.
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