Die 1971 geborene Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war ab September 1996 als Rechtsreferendarin nichtselbständig tätig. Sie hatte im März 1995 ihr erstes juristisches Staatsexamen bestanden. Anschließend absolvierte sie von August 1995 bis August 1996 an einer amerikanischen Universität ein Aufbaustudium zur Erlangung des Titels "Master of Laws". Die Kosten ermittelten sich bei einem Umrechnungskurs von 1,50 DM pro US $ wie folgt:
1. Studiengebühren 15 360 US $ = 23 040 DM
2. Mietkosten 5 400 US $ = 8 100 DM
3. Flugkosten 1 767 US $ = 2 651 DM
Summe 33 791 DM
Die Kosten wurden über das Kreditkartenkonto ihres Vaters abgerechnet. Die Klägerin legte einen Darlehensvertrag mit ihrem Vater vom 30. Juni 1995 vor, wonach ihr Vater ihr zum Studium einen Kredit von 50 000 DM zinslos zur Verfügung stellte. Die Darlehensnehmerin (Klägerin) sollte diesen Betrag beginnend mit ihrem ersten Gehalt in einem Festanstellungsverhältnis ratenweise zurückzahlen.
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