Der 1960 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialversicherungs-Fachangestellter und war nach Abschluss dieser Ausbildung zunächst bei einer Krankenkasse beschäftigt. In den Streitjahren 1993 bis 1996 war er bei einem Krankenkassenverband nichtselbständig tätig; hierbei erzielte er Einnahmen von rd. 87 800 DM (1993) bis rd. 101 700 DM (1996). Im Dezember 1988 hatte er an einer Verwaltungs- und Wirtschaftakademie eine Ausbildung zum "Betriebswirt (VWA)" erfolgreich abgeschlossen. Ferner hatte er ab dem Sommersemester (SS) 1986 bis zum Wintersemester (WS) 1987/88 an der Universität X Volkswirtschaft studiert und ab dem SS 1988 (ab WS 1995/96 als Gasthörer) mit dem Studium der Rechtswissenschaft begonnen. Ab dem WS 1991/92 nahm er zusätzlich ein Studium der Betriebswirtschaft (BWL) an der Fernuniversität Hagen mit dem Abschluss "Diplom-Betriebswirt (FH)" auf.
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