Die im Streitjahr (1997) 38 Jahre alte Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium ab Juli 1991 als Diplom-Übersetzerin für die Sprachen Englisch und Spanisch im Sprachendienst eines Ministeriums tätig. Neben ihrer Übersetzungsarbeit übernahm sie auch Dolmetscheraufgaben in ihrer Erstsprache (Englisch).
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