BFH - Urteil vom 26.06.2003
VI R 114/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1416

WK-Abzug; Jurastudium eines Dipl.-Verwaltungswirts

BFH, Urteil vom 26.06.2003 - Aktenzeichen VI R 114/00

DRsp Nr. 2003/11911

WK-Abzug; Jurastudium eines Dipl.-Verwaltungswirts

Aufwendungen eines in einem Bundesministerium tätigen Dipl.-Verwaltungswirts für ein Jurastudium können vorab entstandene WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Der 1961 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) absolvierte nach dem Abitur bis November 1983 ein dreijähriges Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, welches er als Diplom-Verwaltungswirt abschloss. Anschließend war er als Kommunalbeamter tätig. Neben diesem Beruf studierte er an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wo er das Kommunal-Diplom als zusätzliche Qualifikation erhielt. 1990 trat er in den Dienst eines Bundesministeriums und war dort als Sachbearbeiter tätig. Berufsbegleitend nahm er ab April 1991 das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität auf. 1996 bestand er die erste juristische Staatsprüfung. Von Januar 1995 bis einschließlich März 1996 war er unter Wegfall seiner Bezüge vom Dienst freigestellt worden.