BFH - Urteil vom 26.06.2003
VI R 61/98
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 170
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 04.03.1998 - Vorinstanzaktenzeichen III 75/97

WK-Abzug: Krankenschwester, berufbegleitendes Erststudium

BFH, Urteil vom 26.06.2003 - Aktenzeichen VI R 61/98

DRsp Nr. 2003/14721

WK-Abzug: Krankenschwester, berufbegleitendes Erststudium

Aufwendungen einer Krankenschwester für ein berufbegleitendes Erststudium mit der Fachrichtung Sozialökonomie (hier: Pflegemanagement) können WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die im Streitjahr (1995) 40 Jahre alte Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ausgebildete Krankenschwester und seit Abschluss der Ausbildung in einem Krankenhaus tätig. In den Jahren 1989 bis 1992 besuchte sie Kurse zur Weiterbildung als Pflegedienstleiterin und arbeitete anschließend in dieser Funktion. Ferner war sie als Referentin für Pflegeberufe zuständig für die Organisation von Seminaren und betreute das Aufgabengebiet Qualitätsmanagement für Pflegedienstleistungen.