I. Die im Streitjahr (1995) 40 Jahre alte Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist ausgebildete Krankenschwester und seit Abschluss der Ausbildung in einem Krankenhaus tätig. In den Jahren 1989 bis 1992 besuchte sie Kurse zur Weiterbildung als Pflegedienstleiterin und arbeitete anschließend in dieser Funktion. Ferner war sie als Referentin für Pflegeberufe zuständig für die Organisation von Seminaren und betreute das Aufgabengebiet Qualitätsmanagement für Pflegedienstleistungen.
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