Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden für das Streitjahr 1994 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die Klägerin ist ausgebildete Gymnasiallehrerin. Im Streitjahr war sie an einer Sonderschule für gehörlose und mehrfach behinderte Kinder mit zusätzlichen Verhaltensauffälligkeiten angestellt. Zum Wintersemester 1994/95 nahm sie --im Alter von 41 Jahren-- an einer Weiterbildung zur analytischen Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin (Psychagogin) teil.
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