BFH - Urteil vom 12.04.2000
X R 20/99
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 10e Abs. 6, 7 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 9

Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

BFH, Urteil vom 12.04.2000 - Aktenzeichen X R 20/99

DRsp Nr. 2000/9456

Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

Der schuldrechtlich oder dinglich Nutzungsberechtigte hat i.d.R. kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut. Dies gilt auch, wenn der Nutzungsberechtigte zwar die Gebäudeerrichtung finanziert hat, der Eigentümer aber nicht für die gewöhnliche Nutzungsdauer des Gebäudes von der Einwirkung auf das Eigentum ausgeschlossen ist, sondern das Nutzungsrecht auf die Lebenszeit des Nutzungsberechtigten abstellt. Dabei ist unerheblich, ob bei Berücksichtigung der durchschnittlichen Lebenserwartung des Nutzungsberechtigten am Ende des Nutzungsverhältnisses das Gebäude wirtschaftlich verbraucht wäre.

Normenkette:

AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 10e Abs. 6, 7 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebten im Streitjahr 1992 miteinander in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Sie sind seit dem Jahre 1995 miteinander verheiratet.