BFH - Urteil vom 14.05.2003
X R 35/99
Normen:
EStG §§ 10e 26 Abs. 1 § § 26b, 34f. ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1176

Wohneigentumsförderung; Anschaffung vom Alleineigentümer-Ehegatten; Restbegünstigungszeitraum

BFH, Urteil vom 14.05.2003 - Aktenzeichen X R 35/99

DRsp Nr. 2003/9795

Wohneigentumsförderung; Anschaffung vom Alleineigentümer-Ehegatten; Restbegünstigungszeitraum

1. Anspruch auf die Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 1 EStG hat nur der Eigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung.2. Die Abzugsberechtigung endet vorzeitig mit der Veräußerung der Wohnung. Das trifft auch zu im Fall der Veräußerung eines selbstständigen Objekts an den Ehegatten.3. Der übernehmende Ehegatte kann den SA-Abzug nicht bis zum Ablauf des Förderzeitraums fortsetzen; § 26 b EStG führt nicht zu einer Abzugsberechtigung der Ehegattengemeinschaft.

Normenkette:

EStG §§ 10e 26 Abs. 1 § § 26b, 34f. ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren Eheleute und wurden im Streitjahr 1993 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin war Eigentümerin des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks A in S. Die Kläger nutzten das Grundstück seit Juli 1990 zusammen mit ihren 1975 und 1983 geborenen Kindern zu eigenen Wohnzwecken. In den Jahren 1990 bis 1992 nahm die Klägerin Wohneigentumsförderung nach § 10e Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von jährlich 15 000 DM in Anspruch.