I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Zum 1. Juni 1989 übernahm der Kläger den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und errichtete anschließend im Jahr 1990 --ohne vorher eine Baugenehmigung eingeholt zu haben-- durch Um- und Ausbaumaßnahmen an einem bis dahin als Wirtschaftsgebäude genutzten Stall eine neue Wohnung, welche die Kläger seit dem 25. März 1990 zu eigenen Wohnzwecken nutzten.
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