FG Saarland - Beschluss vom 10.01.2001
2 V 296/00
Normen:
EStG § 10e ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;

Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG für den Anbau eines Wintergartens; Aussetzung der Vollziehung bezüglich Einkommensteuer 1991 bis 1996

FG Saarland, Beschluss vom 10.01.2001 - Aktenzeichen 2 V 296/00

DRsp Nr. 2002/9566

Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG für den Anbau eines Wintergartens; Aussetzung der Vollziehung bezüglich Einkommensteuer 1991 bis 1996

1. Grundsätzlich sind Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung entrichtet wurden, nicht nach § 10e EStG begünstigt (Anschluss an BFH-Urteile vom 31.5.1995 X R 245/93, BStBl II 1995, 875, und vom 4.3.1998 X R 142/94).2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob bei einer mehr als einjährigen Unterbrechung der Bauausführung der Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG in den Fällen versagt werden darf, in denen ein Bauvorhaben mit den materiellen Vorschriften des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts übereinstimmt, dies auch durch eine nach den Vorschriften des Landesbaurechts erteilte Baugenehmigung nachgewiesen ist, letztere jedoch wegen Zeitablaufs erloschen ist, die matereille Baurechtmäßigkeit jedoch fortbesteht.3. Handelt es sich nach dem Bauantrag und der Baugenehmigung bei der Erweiterung einer Arztpraxis und dem Anbau eines Wintergartens um eine einheitliche Baumaßnahme, ist es nicht zulässig, den Baubeginn hinsichtlich des Wintergartens gesondert zu betrachen.

Normenkette:

EStG § 10e ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten um die Gewährung des Sonderausgabenabzugs nach § 10e - - von Aufwendungen für die Errichtung eines Wintergartens.