FG Münster - Urteil vom 25.09.1998
4 K 4764/97 E
Fundstellen:
EFG 1999, 161

Wohneigentumsförderung/Eigenheimzulage für Ferienwohnung

FG Münster, Urteil vom 25.09.1998 - Aktenzeichen 4 K 4764/97 E

DRsp Nr. 2001/3045

Wohneigentumsförderung/Eigenheimzulage für Ferienwohnung

Von einer sog. "Ferienwohnung" ist auch dann auszugehen, wenn eine Wohnung zwar baurechtlich ganzjährig bewohnt werden darf, jedoch aufgrund privatrechtlicher Verpflichtungen des Eigentümers nicht von diesem oder seinen Familienangehörigen ganzjährig bewohnt werden kann. Ein Anspruch auf Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG bzw. Eigenheimzulage besteht in diesen Fällen nicht.

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob für eine Ferienwohnung der Klägerin, die nicht in einem ausgewiesenen Ferienhausgebiet liegt, die Wohnungseigentumsförderung nach § 10 e EStG und das davon abhängige Baukindergeld nach § 34 f EStG zu gewähren ist.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 20.11.1993 erwarb die Klägerin eine im Bau befindliche Ferienwohnung in ... . Diese und die übrigen Wohnungen des Hauses gehören zusammen mit Wohnungen in drei anderen Häusern zu einer einheitlichen Wohnanlage, die gemeinschaftlich verwaltet wird. Die gesamte Wohnanlage ist baurechtlich zum Dauerwohnen geeignet und zugelassen. Die Wohnung der Klägerin war im Juni 1994 fertiggestellt.