FG Nürnberg - Urteil vom 29.03.2001
IV 419/99
Normen:
BewG § 2 Abs. 1 ; BewG § 138 Abs. 3 ; BewG § 146 Abs. 7 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 960

Wohngrundstück mit großem Garten als wirtschaftliche Einheit, Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch Gutachten

FG Nürnberg, Urteil vom 29.03.2001 - Aktenzeichen IV 419/99

DRsp Nr. 2001/16340

Wohngrundstück mit großem Garten als wirtschaftliche Einheit, Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch Gutachten

1. Ein insgesamt eingefriedetes Grundstück mit Wohnhaus und einem weitläufigen, unterschiedlich gepflegten und genutzten Garten ist als eine wirtschaftliche Einheit zu bewerten. 2. Ein Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG muss nicht von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt sein; es muss jedoch inhaltlich richtig und schlüssig sein sowie den anerkannten Grundsätzen der Wertermittlung entsprechend der Wertermittlungsverordnung genügen. 3. Grundstücksverkäufe zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts müssen nicht innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt erfolgt sein (gegen Abschnitt 177 Abs. 1 Satz 3 und 163 Abs. 1 Satz 3 ErbStR).

Normenkette:

BewG § 2 Abs. 1 ; BewG § 138 Abs. 3 ; BewG § 146 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen der Mindestbewertung nach § 146 Abs. 6 BewG die Höhe des vom Finanzamt einheitlich und gesondert festgestellten Werts des Grundstücks S.-Str. 16 in X. sowie, ob es zum 30. 6. 1996 eine wirtschaftliche Einheit gebildet hat.