FG Niedersachsen - Urteil vom 10.04.2007 14 K 211/07
Normen:
StVZO § 23 Abs. 6a;
Wohnmobil; Kombinationskraftwagen; Wohnmobilbesteuerung; Unzulässige Rückwirkung - Besteuerung eines sog. echten Wohnmobils nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO
FG Niedersachsen, Urteil vom 10.04.2007 - Aktenzeichen 14 K 211/07
DRsp Nr. 2009/3725
Wohnmobil; Kombinationskraftwagen; Wohnmobilbesteuerung; Unzulässige Rückwirkung - Besteuerung eines sog. "echten Wohnmobils" nach Wegfall des § 23 Abs. 6aStVZO
1. Mit Aufhebung von § 23 Abs. 6aStVZO zum 1.5.2005 ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen.2. Demgemäß kann die Rechtsprechung des BFH, nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als Pkw zu besteuern sind, keine Geltung mehr beanspruchen.3. In der gesonderten rückwirkenden Wohnmobilbesteuerung (§ 2 Abs. 2bKraftStG) liegt keine unzulässige Rückwirkung.
Normenkette:
StVZO § 23 Abs. 6a;
Tatbestand:
Streitig ist die rückwirkende Änderung der Besteuerung eines Wohnmobils.
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