FG Niedersachsen - Urteil vom 25.04.2002
16 K 13467/96
Normen:
AO § 8 ;

Wohnsitz; Aufgabe; Auslandsversetzung; Residenzpflicht; Familienwohnung; Versetzung - Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bei dienstlicher Versetzung ins Ausland

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.04.2002 - Aktenzeichen 16 K 13467/96

DRsp Nr. 2003/6674

Wohnsitz; Aufgabe; Auslandsversetzung; Residenzpflicht; Familienwohnung; Versetzung - Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bei dienstlicher Versetzung ins Ausland

1. Behält ein von seinem Arbeitgeber ins Ausland versetzter Bediensteter seine inländische Wohnung bei, so trifft ihn die Feststellungslast, dass im Falle der Beibehaltung der Wohnung im Inland keine Absicht mehr besteht, diese ständig oder mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Gewohnheit zu nutzen. 2. Zieht die Familie des ins Ausland versetzten Stpfl. diesem kurzfristig ins Ausland nach und unterliegt er am neuen Tätigkeitsort einer unbeschränkten Residenzpflicht und kündigt er die bisherige Familienwohnung in Deutschland nach Feststehen der Versetzung, so spricht das dafür, dass der Wohnsitz im Inland aufgegeben werden sollte.

Normenkette:

AO § 8 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind spanische Staatsangehörige und werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.