Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Kindergeld hat.
Der Kläger ist Oberschlesier und hat als solcher sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsangehörigkeit. Er hat den Sohn A, geboren am 22. November 2005. Seit dem 16. Februar 2006 ist er vollbeschäftigt und sozialversicherungspflichtig bei dem Bauunternehmen L GmbH.
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