Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für das Kind S für den Zeitraum von Januar 02 bis Januar 03.
Der Kläger bezog aufgrund eines Kindesgeldbescheids des Beklagten (Familienkasse) Kindergeld für seine Tochter S. Er war bei der A AG in Stadt B beschäftigt und bewohnte zusammen mit seiner Ehefrau und seiner Tochter ein in seinem Eigentum stehendes Einfamilienhaus in Stadt B.
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