FG Niedersachsen - Urteil vom 08.02.2000
7 K 592/96
Normen:
EStG § 7c Abs. 2 ;

Wohnungsbegriff; Einfamilienhaus; Zweifamilienhaus; Abgeschlossene Wohneinheit - Abgeschlossenheit einer Wohnung im Verhältnis zu übrigen

FG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 7 K 592/96

DRsp Nr. 2001/2353

Wohnungsbegriff; Einfamilienhaus; Zweifamilienhaus; Abgeschlossene Wohneinheit - Abgeschlossenheit einer Wohnung im Verhältnis zu übrigen

1. Für den Begriff der Wohnung ist ertragsteuerrechtlich auf den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff zurückzugreifen. 2. Für die Frage einer Förderung nach § 7c EStG ist nicht erforderlich, dass aus einem Einfamilienhaus bewertungsrechtlich ein Zweifamilienhaus entsteht. 3. Ist eine Wohneinheit in sich abgeschlossen und von den übrigen Räumen durch eine abschließbare Eingangstür zum Treppenhaus hin getrennt, ist von einer Wohnung und damit einem eigenständigen Objekt der Förderung i.S.v. § 7c EStG auszugehen. 4. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die übrigen Räume des Hauses, in dem die neue Wohneinheit geschaffen wurde, ihrerseits den Wohnungsbegriff erfüllen.

Normenkette:

EStG § 7c Abs. 2 ;

Tatbestand: