I.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen im Jahr 1997.
Der Antragsteller ist als ... bei einer ... auf ständig wechselnden Baustellen tätig. So war er im Jahr 1997 u.a. über acht Monate in ... eingesetzt, weiterhin war er in ... tätig sowie in .... Während seiner Tätigkeit in ... kehrte der Antragsteller täglich von österreich nach Deutschland zurück, um in Deutschland zu übernachten.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 1997 begehrte der Antragsteiler Verpflegungsmehraufwendungen für die Einsatzorte Sri Lanka und österreich wie folgt:
Sri Lanka (8.01.-27.08.1997):
An-, Ab- und Heimreisetage
6 x 28,00 DM,
Einsatztage in Sri Lanka
189 x 42,00 DM,
Gesamtsumme:
8.106,00 DM.
österreich:
Heimreisetage
2 x 20,00 DM,
Einsatztage in österreich
11 x 72,00 DM,
Anreisetage
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