FG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.03.2000
14 K 70/98
Normen:
EigZulG § 2 Abs. 1;

Wohnungsbegriff unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse und der örtlichen Verkehrsauffassung in den östlichen Bundesländern

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2000 - Aktenzeichen 14 K 70/98

DRsp Nr. 2013/6508

Wohnungsbegriff unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse und der örtlichen Verkehrsauffassung in den östlichen Bundesländern

Unter Berücksichtigung der Wohnverhältnisse und der örtlichen Verkehrsauffassung in den östlichen Bundesländern war es im Jahr 1996 für das Vorliegen einer Wohnung im Sinne § 2 Abs. 1 EigZulG unschädlich, wenn ein älteres Wohngebäude in einer Landgemeinde über kein Innen-WC, sondern nur über eine außerhalb des Hauses gelegene Toilette ohne Wasserspülung verfügte.

Normenkette:

EigZulG § 2 Abs. 1;

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist begründet.

Den Klägern steht gemäß § 2 Abs. 1 EigZulG die Eigenheimzulage im beantragten Umfang zu. Nach dieser Vorschrift ist die Anschaffung einer Wohnung in einem im Inland belegenen Haus begünstigt, wenn sie – wie vorliegend – nach dem 31. Dezember 1995 angeschafft worden ist.

Bewertungsrechtlicher Wohnungsbegriff maßgebend