I. Die Tochter des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) erwarb durch notariellen Vertrag im März 1999 ein Einfamilienhausgrundstück, dessen Anschaffungskosten und laufende Kosten ihre Eltern zu tragen hatten. Im Gegenzug räumte die Tochter ihren Eltern als Gesamtberechtigten an dem Hausgrundstück ein lebenslängliches, unentgeltliches, dinglich gesichertes Wohnungsrecht ein.
Den Antrag des Klägers auf Festsetzung von Eigenheimzulage lehnte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) ab, weil der Kläger nicht Eigentümer des Objekts sei.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|