BFH vom 22.02.1994
IX R 14/90

Wohnungsüberlassung zwischen geschiedenen Ehegatten gegen Kostenübernahme

BFH, vom 22.02.1994 - Aktenzeichen IX R 14/90

DRsp Nr. 1997/8604

Wohnungsüberlassung zwischen geschiedenen Ehegatten gegen Kostenübernahme

1. Auch die Übernahme von Verbindlichkeiten kann als (Miet-)Entgelt für die Wohnungsüberlassung zu werten sein. Hat der Nutzungsberechtigte die Verzinsung und die Tilgung der auf dem Grundstück lastenden Darlehen als Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung übernommen, so liegt ein (teil-)entgeltliches Mietverhältnis vor. 2. Ist die Übernahme der Verzinsung und Tilgung der Darlehen nicht als Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung zu beurteilen, sondern hat sie ihren Rechtsgrund in der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung der Ehegatten, betrifft sie die Vermögenssphäre und ist für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unerheblich.

Für die Praxis: