I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein Kreditinstitut. Ihre Rechtsvorgängerin (im Folgenden: Bank) hatte der Firma D einen Kreditrahmen von zeitweise bis zu ... Mio. DM eingeräumt. Zur Sicherheit hatte D der Bank in einem sog. Mantelvertrag ihre Ansprüche und Rechte aus den bankfinanzierten Geschäften und die ihr gegenüber dem ursprünglich zuständigen Finanzamt für Körperschaften (im Folgenden: FA Kö) zustehenden Ansprüche auf Auszahlung von Vorsteuerüberschüssen abgetreten.
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