FG Berlin-Brandenburg, vom 11.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 12075/08
Zahlung einer Altersrente und Invalidenrente bei Vorliegen einer teilweise betrieblich veranlassten Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen eines Unfalls an einen Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH
BFH, Beschluss vom 04.04.2012 - Aktenzeichen I B 96/11
DRsp Nr. 2012/9684
Zahlung einer Altersrente und Invalidenrente bei Vorliegen einer teilweise betrieblich veranlassten Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen eines Unfalls an einen Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH
NV: Die Frage, ob Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung nach Eintritt des Versorgungsfalles als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen sind, wenn die Zuführungen zur Pensionsrückstellung während der Anwartschaftsphase die sog. 75 v.H.-Grenze überschreiten, stellt sich nicht, wenn bezüglich der Berufsunfähigkeitsrente der Versorgungsfall eingetreten ist. Die Fragestellung lässt außer Acht, dass zwischen der Zusage einer Altersrente und einer Berufsunfähigkeitsrente zu unterscheiden ist.