Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von insgesamt 300 Euro nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit.
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