Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 04.09.2020, Az.
Im Übrigen wird die Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage in Höhe von 201,60 € als endgültig, im Übrigen als derzeit unbegründet abgewiesen wird.
3.Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.420,00 € festgesetzt.
A.
Die Klägerin macht gegen den Beklagten die Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens geltend. Die Klägerin ist ein F.fonds in der Rechtsform einer P.-KG.
1. 2.
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