BFH - Urteil vom 20.07.2010
IX R 4/10
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; HGB § 255 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 20.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 472/08

Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens im Hinblick auf die Eröffnung eines zweiten Zugangs zum Grundstück

BFH, Urteil vom 20.07.2010 - Aktenzeichen IX R 4/10

DRsp Nr. 2010/18527

Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens im Hinblick auf die Eröffnung eines zweiten Zugangs zum Grundstück

Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; HGB § 255 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr (2003) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.

Der Kläger begann im Streitjahr damit, das auf seinem Grundstück in H befindliche Gebäude zu einer Passage (sechs Geschäftslokale und ein Restaurant) umzubauen. Das Projekt wurde im Jahr 2007 fertig gestellt und dient seither dazu, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Die Bauaufwendungen führten zu Herstellungskosten des Gebäudes.