Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 20. Dezember 2013 -
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt von der beklagten politischen Gemeinde die Zahlung restlichen Werklohns. Die Beklagte verlangt widerklagend Rückzahlung geleisteter Zahlungen.
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