Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 23.08.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs für den Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 31.10.2020.
Der am 00.00.0000 geborene Kläger war mit H. J., geboren am 00.00.0000, vom 01.12.1980 bis zum 31.05.2001 verheiratet. Die Ehe wurde mit Urteil des Amtsgerichts (AG) Gelsenkirchen-Buer (Az:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|