Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten sind nicht erstattungsfähig.
Die Beschwerde ist ohne Erfolg.
Gemäß §
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
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