Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.07.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt um die Verpflichtung der Beklagten, zugunsten des Klägers für den Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2019 Zusatzbeiträge an eine Versorgungskasse zu zahlen.
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