Unter teilweiser Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2005 vom 27. Dezember 2006 in Form der Einspruchsentscheidung vom 13. Juni 2007 wird dem Beklagten aufgegeben, die Einkommensteuer 2005 unter Berücksichtigung von Einkünften aus selbständiger Arbeit von ./. 7.949,93 Euro neu zu berechnen. Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Zahlungen an die Schwiegertochter der Kläger als außergewöhnliche Belastung in den beiden Streitjahren 2004 und 2005 sowie die Erfassung eines dem Kläger entstandenen Verlustes im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
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