1. Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 2003 vom … wird die Umsatzsteuer 2003 auf negativ 1.601,95 EUR herabgesetzt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägein vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
I.
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